Geschäftsordnung


                                                                 
       
                                       
                                                                
Im Bewusstsein,
 dass das gesellschaftliche Problem sozial abweichenden Handelns mit der Tendenz hin zur Kriminalität nicht durch Repression allein bewältigt werden kann,
 dass die Vielfalt und Bündelung der Problemursachen zu einer die persönliche Lebensentfaltung beeinträchtigenden Situation für betroffene Bürgerinnen und Bürger geführt hat bzw. führen kann,
 dass diese Entwicklung das subjektive Sicherheitsgefühl weiter Kreise der Bevölkerung beeinträchtigen und die Lebensqualität in der Stadt Norderstedt einschränken kann,
 dass hierdurch das Gemeinwesen in unserer Stadt, das Wirtschaftsleben ebenso wie die soziale Kommunikation in den Stadtteilen bedroht wird,
 dass die hierfür verantwortlichen Ursachen vielfach Bereiche für präventive Maßnahmen darstellen,
 sind die Stadt Norderstedt durch ihre städtischen Gremien, Sozialdezernat, Jugendamt, Ordnungsamt, Schutzpolizei, Kriminalpolizei, die Integrationsbeauftragte und die Inklusionsbeauftragte übereingekommen, durch ihre jeweils beauftragten Vertreter im Rahmen eines Kriminalpräventiven Rates zusammenzuarbeiten und die anfallenden Aufgaben mit dem Ziel der Kriminalprävention und Minderung der Kriminalitätsfurcht zu koordinieren.
 zur ordnungsgemäßen Erledigung der Geschäfte gibt sich der Kriminalpräventive Rat der Stadt Norderstedt folgende Geschäftsordnung:Im Bewusstsein,
 dass das gesellschaftliche Problem sozial abweichenden Handelns mit der Tendenz hin zur Kriminalität nicht durch Repression allein bewältigt werden kann,
 dass die Vielfalt und Bündelung der Problemursachen zu einer die persönliche Lebensentfaltung beeinträchtigenden Situation für betroffene Bürgerinnen und Bürger geführt hat bzw. führen kann,
 dass diese Entwicklung das subjektive Sicherheitsgefühl weiter Kreise der Bevölkerung beeinträchtigen und die Lebensqualität in der Stadt Norderstedt einschränken kann,
 dass hierdurch das Gemeinwesen in unserer Stadt, das Wirtschaftsleben ebenso wie die soziale Kommunikation in den Stadtteilen bedroht wird,
 dass die hierfür verantwortlichen Ursachen vielfach Bereiche für präventive Maßnahmen darstellen,
 sind die Stadt Norderstedt durch ihre städtischen Gremien, Sozialdezernat, Jugendamt, Ordnungsamt, Schutzpolizei, Kriminalpolizei, die Integrationsbeauftragte und die Inklusionsbeauftragte übereingekommen, durch ihre jeweils beauftragten Vertreter im Rahmen eines Kriminalpräventiven Rates zusammenzuarbeiten und die anfallenden Aufgaben mit dem Ziel der Kriminalprävention und Minderung der Kriminalitätsfurcht zu koordinieren.
 zur ordnungsgemäßen Erledigung der Geschäfte gibt sich der Kriminalpräventive Rat der Stadt Norderstedt folgende Geschäftsordnung:

 

 

 

Im Bewusstsein,

  • dass das gesellschaftliche Problem sozial abweichenden Handelns mit der Tendenz hin zur Kriminalität nicht durch Repression allein bewältigt werden kann,
  • dass die Vielfalt und Bündelung der Problemursachen zu einer die persönliche Lebensentfaltung beeinträchtigenden
  •  Situation für betroffene Bürgerinnen und Bürger geführt hat bzw. führen kann,
  • dass diese Entwicklung das subjektive Sicherheitsgefühl weiter Kreise der Bevölkerung beeinträchtigen und die Lebensqualität in der Stadt Norderstedt einschränken kann,
  • dass hierdurch das Gemeinwesen in unserer Stadt, das Wirtschaftsleben ebenso wie die soziale Kommunikation in den Stadtteilen bedroht wird,
  • dass die hierfür verantwortlichen Ursachen vielfach Bereiche für präventive Maßnahmen darstellen,
  • sind die Stadt Norderstedt durch ihre städtischen Gremien, Sozialdezernat, Jugendamt, Ordnungsamt, Schutzpolizei, Kriminalpolizei, die Integrationsbeauftragte und die Inklusionsbeauftragte übereingekommen, durch ihre jeweils beauftragten Vertreter im Rahmen eines Kriminalpräventiven Rates zusammenzuarbeiten und die anfallenden Aufgaben mit dem Ziel der Kriminalprävention und Minderung der Kriminalitätsfurcht zu koordinieren.
  • zur ordnungsgemäßen Erledigung der Geschäfte gibt sich der Kriminalpräventive Rat der Stadt Norderstedt folgende Geschäftsordnung:
 

KPR Norderstedt_Geschäftsordnung 2025.pdf (210610)