Zum Prinzip
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Anregung aus England, wo Patenschaft als Alternative zu Jugendarrest angeboten wird |
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Aufgegriffen durch die AG-Jugend des Kriminalpräventiven Rates der Stadt Norderstedt im Jahre 1996 |
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Lenkungsgruppe bestehend aus Vertretern des Jugendamtes, der Polizei, der Schulen und der offenen Jugendarbeit, Zusammenarbeit mit dem Jugendrichter |
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Angebot einer Patenschaft an verhaltensauffällige Jugendliche im Alter von 10 - 14 Jahre, im Ausnahmefall etwas jünger oder älter |
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Freiwillige Mitarbeit des/der Jugendlichen und Zustimmung der Eltern als Voraussetzung der Patenschaft |
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Paten müssen mindesten 18 Jahre alt sein und sich für ein Jahr verpflichten |
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Sozialpädagogische Beraterin führt Vorgespräche und entscheidet über Eignung der Jugendlichen und der Paten für eine Patenschaft |
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Mitarbeit aller Beteiligten ist ehrenamtlich, nur die Beraterin erhält Honorar |
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Finanzierung des Projektes durch Spenden |
Zum Verlauf
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Treffen mindestens einmal pro Woche |
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Nach etwa vier Wochen gemeinsames Gespräch mit Beraterin, erst dann Entscheidung über Fortsetzung der Patenschaft |
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Treffen aller Paten, der Lenkungsgruppe und der Beraterin im Abstand von zwei Monaten zum Erfahrungs- und Informationsaustausch |
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Zum Ende der Patenschaft Abschlussgespräch (Jugendlicher, Eltern, Pate, Beraterin) |
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Teilnahmeurkunde für den Jugendlichen, Dankschreiben des Oberbürgermeisters in seiner Eigenschaft als Leiter des Krimioanlpräventiven Rates für den Paten |
Zum Erfolg
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Bisher 90 Patenschaften, fast alle erfolgreich |
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Angeregt durch die Norderstedter Erfahrungen haben mehrere Städte in Schleswig-Holstein gleichartige Projekte gestartet |
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Anerkennungsurkunde durch den Innenminister des Landes/Bürgermedaille der Stadt Norderstedt/Schutzbengel Award 2009 |