Zum Prinzip
Anregung aus England, wo Patenschaft als Alternative zu Jugendarrest angeboten wird | |
Aufgegriffen durch die AG-Jugend des Kriminalpräventiven Rates der Stadt Norderstedt im Jahre 1996 | |
Lenkungsgruppe bestehend aus Vertretern des Jugendamtes, der Polizei, der Schulen und der offenen Jugendarbeit, Zusammenarbeit mit dem Jugendrichter | |
Angebot einer Patenschaft an verhaltensauffällige Jugendliche im Alter von 10 - 14 Jahre, im Ausnahmefall etwas jünger oder älter | |
Freiwillige Mitarbeit des/der Jugendlichen und Zustimmung der Eltern als Voraussetzung der Patenschaft | |
Paten müssen mindesten 18 Jahre alt sein und sich für ein Jahr verpflichten | |
Sozialpädagogische Beraterin führt Vorgespräche und entscheidet über Eignung der Jugendlichen und der Paten für eine Patenschaft | |
Mitarbeit aller Beteiligten ist ehrenamtlich, nur die Beraterin erhält Honorar | |
Finanzierung des Projektes durch Spenden |
Zum Verlauf
Treffen mindestens einmal pro Woche | |
Nach etwa vier Wochen gemeinsames Gespräch mit Beraterin, erst dann Entscheidung über Fortsetzung der Patenschaft | |
Treffen aller Paten, der Lenkungsgruppe und der Beraterin im Abstand von zwei Monaten zum Erfahrungs- und Informationsaustausch | |
Zum Ende der Patenschaft Abschlussgespräch (Jugendlicher, Eltern, Pate, Beraterin) | |
Teilnahmeurkunde für den Jugendlichen, Dankschreiben des Oberbürgermeisters in seiner Eigenschaft als Leiter des Krimioanlpräventiven Rates für den Paten |
Zum Erfolg
Bisher 90 Patenschaften, fast alle erfolgreich | |
Angeregt durch die Norderstedter Erfahrungen haben mehrere Städte in Schleswig-Holstein gleichartige Projekte gestartet | |
Anerkennungsurkunde durch den Innenminister des Landes/Bürgermedaille der Stadt Norderstedt/Schutzbengel Award 2009 |